Fachbegriffe aus der Tierwelt - Z


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Zoo / Zoologischer Garten

  • Definition gemäß §42 BNatSchG - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz): Zoos sind dauerhafte Einrichtungen, in denen lebende Tiere wild lebend er Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Nicht als Zoo gelten Zirkusse, Tierhandlungen und Gehege zur Haltung von nicht mehr als fünf Arten von Schalenwild, das im Bundesjagdgesetz aufgeführt ist, oder Einrichtungen, in denen nicht mehr als 20 Tiere anderer wild lebender Arten gehalten werden. Zoos sind so zu errichten und zu betreiben, dass
    • bei der Haltung der Tiere den biologischen und den Erhaltungsbedürfnissen der jeweiligen Art Rechnung getragen wird, insbesondere die jeweiligen Gehege nach Lage, Größe und Gestaltung und innerer Einrichtung art- und tiergerecht ausgestaltet sind,
    • die Pflege der Tiere auf der Grundlage eines dem Stand der guten veterinärmedizinischen Praxis entsprechenden schriftlichen Programms zur tier- medizinischen Vorbeugung und Behandlung sowie zur Ernährung erfolgt
    • dem Eindringen von Schadorganismen sowie dem Entweichen der Tiere vorgebeugt wird
    • die Vorschriften des Tier- und Artenschutzes beachtet werden
    • ein Register über den Tierbestand des Zoos in einer den verzeichneten Arten jeweils angemessenen Form geführt und stets auf dem neuesten Stand gehalten wird
    • die Aufklärung und das Bewusstsein der Öffentlichkeit in Bezug auf den Erhalt der biologischen Vielfalt gefördert wird, insbesondere durch Informationen über die zur Schau gestellten Arten und ihre natürlichen Biotope
    • sich der Zoo beteiligt an
      • a) Forschungen, die zur Erhaltung der Arten beitragen, einschließlich des Austausches von Informationen über die Arterhaltung, oder
      • b) der Aufzucht in Gefangenschaft, der Bestandserneuerung und der Wied eransiedlung von Arten in ihren Biotopen oder
      • c) der Ausbildung in erhaltungsspezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten
  • Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen:
    • Zoo: Tieranlagen und Tierhäuser dominieren, vorwiegend exotische Tiere
    • Tiergarten: Großzügige Parklandschaft, Vorwiegend exotische, aber auch einheimische Arten
    • Tierpark: Park- und Waldlandschaft, Exotische und einheimische Arten
    • Wildpark: Park- und Waldlandschaft, überwiegend einheimische Arten, einzelne Exoten
    • siehe auch: Geozoo

Zoomimese

  • eine besondere Art der Mimese bei der ein Lebewesen die Form eines Tierischen Objekts nachahmt
  • Beispiel: Die Raupe des Schmetterlings Papilio xuthus (Japanischer Schwalbenschwanz) ahmt in den ersten vier Entwicklungsstadien das Aussehen von Vogelkot nach.

Zoonose

  • griechisch zoon (Lebewesen) und nosos (Krankheit)
  • Infektionskrankheiten, die vom Mensch zum Tier (Anthropozoonose) oder vom Tier auf den Menschen (Zooanthroponose) übertragen werden können.
  • es sind etwa 200 Krankheiten bekannt, die wechselseitig übertragen werden können
  • Beispiele: Tollwut, Vogelgrippe, Milzbrand, verschiedene Würmer und Milben

Zoophagie

  • griechisch zoon (Lebewesen) und phagein (fressen)
  • bezeichnet das Fressen von lebenden Tieren durch andere Lebewesen

Zoraptera

  • deutsche Bezeichnung: Bodenläuse
  • eine Ordnung von Tieren innerhalb der Insekten (Insecta)

Zygentoma

  • deutsche Bezeichnung: Fischchen
  • eine Gruppierung von Tieren innerhalb der Insekten (Insecta)




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